Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden
Hamburg (dpa/tmn) - Machen Schnee und Eis Gehwege und Auffahrten unsicher, müssen diese Wege geräumt werden. Eigentümer haben eine Räum- und Streupflicht, können sie aber nach Angaben des Bundes der Versicherungen aber auch an Mieter übertragen …